Kaufnebenkosten
Beim Wohnungskauf in Österreich fallen zusätzlich zum Kaufpreis fünf Pflichtkosten an: Grunderwerbsteuer, Grundbucheintragung, Pfandrechtseintragung, Notariats-/Vertragskosten und Maklerprovision. Vier davon sind ein Prozentsatz des Kaufpreises. Ausnahme: Die Pfandrechtseintragungsgebühr (§ 9 GGG) wird auf den Kreditbetrag bemessen und in den Kredit einfinanziert.
- NK
- Summe aller Kaufnebenkosten; bei einem typischen Wiener Objekt ca. 9–12 % des Kaufpreises
- KP
- Kaufpreis der Immobilie
- K
- Kreditbetrag (Bemessungsgrundlage für die Pfandrechtseintragungsgebühr)
- pGrESt
- Grunderwerbsteuer — in Österreich gesetzlich fixiert bei 3,5 % des Kaufpreises (§ 7 GrEStG)
- pGB
- Grundbucheintragungsgebühr (1,1 %)
- pPR
- Pfandrechtseintragungsgebühr (§ 9 GGG): 1,2 % des Kreditbetrags; erhöht K und wird in den Kredit einfinanziert
- pKV
- Vertragserrichtung / Notar (≈ 1 %)
- pMP
- Maklerprovision (max. 3 % zzgl. USt für Wohnimmobilien)